AGB

AGB / Gastaufnahmevertrag „ Ferienwohnung Renate in Daun ,

Felsenstrasse 5, 54550 Daun, Tel.: 06592 -1620 / Fax 06592 - 7125299

Renate Müller, Vermietung einer Ferienwohnung, www.mueller-daun.de

§ 1

Abschluß des Gastaufnahmevertrages / Beherbergungsvertrages

Der Gastaufnahmevertrag ist verbindlich abgeschlossen (bzw. die Ferienwohnung verbindlich gebucht), wenn die Unterkunft bestellt und zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt wird.

Die Buchung kann mündlich, schriftlich oder per Telefax erfolgen. Im Interesse der Vertragsparteien sollte die Schriftform gewählt werden.

Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

§ 2

Leistungen, Preise, Mindestaufenthalt und Bezahlung

Die vom Beherbergungsbetrieb geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Buchungsangebot in Verbindung mit Angaben im Gastgeberverzeichnis, Prospekt bzw. Internet.

Die im Prospekt bzw. Internet angegebenen Preise schließen alle verbrauchsabhängigen Nebenkosten und die Endreinigungskosten ein,soweit nichts anderes vereinbart ist.

Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt 4 Übernachtungen.

Mit Abschluß/Unterzeichnung des Mietvertrages wird eine Anzahlung in Höhe von 15% des Mietpreises fällig. Die Restzahlung ist bis 10 Tage vor Anreise auf das angegebene Konto zu überweisen.

§ 3

Rücktritt von der verbindlich gebuchten Ferienwohnung

  • Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des
  • Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Ein einseitiger, kostenfreier
  • Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist ausgeschlossen, es sei denn, der
  • Inhaber des Beherbergungsbetriebes erklärt ausnahmsweise seine Zustimmung.
  • Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, werden folgende Stornogebühren fällig, jedoch mindestens 50€,
  •  - bis 31. Tag vor Anreise = 15% des Mietpreises,

     - bis 22. Tag vor Anreise = 20% des Mietpreises

     - bis 14. Tag vor Anreise = 40% des Mietpreises

     - ab 7. Tag vor Anreise, sowie bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Mietbeginn 80% des Mietpreises.

    Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes muß sich jedoch ersparte Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch anrechnen lassen. Üblicherweise wird der Wert der ersparten Aufwendungen mit 20%, als angemessen anerkannt. Die Anzahlung wird als Bearbeitungsgebühr einbehalten.

    Der Inhaber eines Beherbergungsbetriebes hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muß sich das dadurch Ersparte auf seinen Erfüllungsanspruch anrechnen lassen. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, daß dem Beherbergungsbetrieb ein geringerer Schaden entstanden ist.

    Die Rücktritterklärung ist an den Beherbergungsbetrieb zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen. Um Regreßansprüche zu vermeiden empfehlen wir dringend den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung.

    § 4

    Nichtbereitstellen der Beherbergungsleistung

    Die Nichtbereitstellung der Unterkunft begründet eine Schadensersatzpflicht des Inhabers des Beherbergungsbetriebes dem Gast gegenüber.

    § 5

    Mängel der Beherbergungsleistung

    Der Beherbergungsbetrieb haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Weist die gemietete Unterkunft einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Inhaber des Beherbergungsbetriebes oder dessen Beauftragten den Mangel unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.

    § 6

    Haftung

    Die vertragliche Haftung des Beherbergungsbetriebes für Schäden, die nicht Körperschäden sind und für die der Inhaber des Beherbergungsbetriebes oder dessen Erfüllungsgehilfen verantwortlich sind, ist auf den dreifachen Preis der vereinbarten Leistung beschränkt, soweit der Schaden nicht auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung beruht. Die Benutzung der Ferienwohnung und der dazugehörigen Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Regreßansprüche des Mieters aus der Mietsache richten sich grundsätzlich gegen den Hauseigentümer als Vertragspartner. Es besteht keine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden. Der Mieter verpflichtet sich, eventuell während seiner Mietzeit in der Wohnung durch ihn verursachte Schäden unverzüglich an die

    Hauseigentümer zu melden und zu ersetzen. Der Mieter haftet auch bei leichter Fahrlässigkeit sowie persönlich auch für Schäden, die durch seine mitreisenden Personen verursacht worden sind.

    § 7

    Verjährung

    Vertragliche Ansprüche sowie Schadensersatzansprüche aus dem Gastaufnahmevertrag verjähren in zwei Jahren. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen einer Verjährung von drei Jahren.

    § 8

    Gerichtsstand

    Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Beherbergungsbetrieb ist ausschließlich der Sitz des Beherbergungsbetriebes

    Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen des Beherbergungsbetriebes der Sitz des Beherbergungsbetriebes vereinbart.

    § 9

    Haustiere

    Sind nicht erlaubt

    § 10

    Sonstiges

    Der Mietvertrag schließt die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ein und umgekehrt die AGB die Bestimmungen des Mietvertrages.

    Alle Preisangaben, Gastgeberverzeichnis, Internet, Prospekte usw. sind ohne Gewähr.

    § 11

    Unwirksamkeit

    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Gastaufnahmevertrages oder der Gastaufnahmebedingungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.

    54550 Daun, im August 2010

                

     

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